Das Steuerrecht stellt zunächst weitgehend auf den zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff ab:
- Aufenthalt +
- Absicht des dauernden Verbleibens
Rechtliche Informationen: Wohnsitz Schweiz, öffentlich-rechtlicher Wohnsitz und Steuerdomizil
Das Steuerrecht stellt zunächst weitgehend auf den zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff ab: