- Besondere Zwecke
- Heilung
- Studium
- Ausbildung
- Zivilrechtlicher Wohnsitz: Aufenthalt zu besonderem Zweck vermag keinen Wohnsitz zu begründen; Ausnahme: Abbruch der Beziehungen zu früherem Aufenthaltsort
- Steuerdomizil: bisheriger Wohnsitz; Ausnahme: Abbruch der Beziehung zu früherem Aufenthaltsort