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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Begriffe und Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff: Wohnsitz

Der Wohnsitz ist der

  • räumliche Lebensmittelpunkt einer (natürlichen) Person;
  • Ort, wo sich eine Person mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält.

Synonyme allgemein:

Synonyme sprachlich:

  • Français
    • Le domicile
  • Italiano
    • Il domicilio

Legaldefinition

Abgrenzungen

Wohnsitz

= Aufenthaltsort mit der Absicht dauernden Verbleibens

Aufenthalt

= Ort, wo sich eine Person gegenwärtig aufhält (ohne Aspekt der Dauer resp. der Verbleibensabsicht)

Wochenaufenthalt

Regelfall:

=   Wochenaufenthalt am Arbeitsort und Wohnsitz (für Wochenendaufenthalt) am Familienort

Leitende Angestellte:

=   Wohnsitz am Arbeitsort und Wochenendaufenthalt am Familienort

» Wochenaufenthalt = kein Wohnsitz

Domizil

= Adresse

= bei natürlichen Personen Synonym für Wohnsitz, insbesondere Verwendung beim steuerlichen Wohnsitz (Steuerdomizil)

= bei Gesellschaften zum Gesellschaftssitz zugehörende präzisierende Adresse

» Sitz / Rechtsdomizil einer Gesellschaft

Grenzgänger

= Person, die im Nachbarland arbeitet und täglich wieder an seinen ausländischen Wohnsitz zurückkehrt

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