LAWINFO

Wohnsitz / Steuerdomizil

QR Code

Wohnsitz-Prozess

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der prozessualen Geltendmachung des Bestehens oder nicht Bestehens eines Wohnsitzes bzw. der rechtlichen Geltendmachung eines anderen Wohnsitzes ist folgendes zu beachten:

  • Berufung auf bestimmten Wohnsitz
    • Derjenige, der diesen bestimmten Wohnsitz geltend macht, hat ihn zu beweisen (vgl. ZGB 8); er kann sich dabei darauf berufen, dass der einmal begründete Wohnsitz fortdauere (vgl. ZGB 24 Abs. 1)
    • Beweis
      • Vorbringen von typischen Lebenssachverhalten, die das Bestehen des Lebensmittelpunktes vermuten lassen
  • Berufung der Gegenpartei auf neuen Wohnsitz
    • Die Gegenpartei hat die Begründung des neuen Wohnsitzes zu beweisen (vgl. ZGB 8)
    • Beweis
      • Vorbringen von Sachverhalten, die die Aufgabe des alten und das Bestehen des neuen Lebensmittelpunktes vermuten lassen
  • Wohnsitz als zivilgerichtliche oder verwaltungsrechtliche Vorfrage
    • Feststellung des Wohnsitzes von Amtes wegen
      • im Zivilprozess
      • im Verwaltungsverfahren
      • im Verwaltungsprozess
    • Im Strafverfahren bzw. im Strafprozess wird der Wohnsitz des Angeschuldigten bzw. Angeklagten bei der „Befragung zur Person“ ebenfalls von Amtes wegen erhoben
    • Bei fehlendem öffentlichem Interesse kann auf die Parteivorbringen abgestellt werden und es besteht keine Verpflichtung zur Vornahme eigener Untersuchungen
  • Keine Möglichkeit zur Feststellungsklage
    • Grund für die fehlende Möglichkeit zur selbständigen Geltendmachung
      • Wohnsitz ist weder ein Recht noch ein Rechtsverhältnis
  • Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines andern Wohnsitzes
    • Wer venire contra factum proprium einen anderen Wohnsitz geltend macht, als derjenige, für den er zuvor den Anschein erweckt hat, handelt rechtsmissbräuchlich und verdient keinen Rechtsschutz.

Weiterführende Informationen

» Zivilprozess in der Schweiz

» Strafprozess in der Schweiz

Literatur

  • BK-KUMMER, N 16 zu ZGB 8
  • BK-BUCHER, N 85 zu Vorbemerkungen ZGB 22 – 26

Judikatur

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.