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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Saisonniers

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Saisonarbeit = ein aus betrieblichen Gründen zum Voraus auf eine bestimmte Dauer (Saison) begrenztes Arbeitsverhältnis
  • Zivilrechtlicher Wohnsitz: Familienort
  • Steuerrechtlicher Wohnsitz: Familienort
    • Voraussetzungen:
      • Rückkehr in den Zwischensaisonzeiten an den Familienort
      • Mindestverbleibedauer am Familienort: 2 Monate
        • Rückkehrdauer weniger als 2 Monate: Arbeitsort mutiert zum Hauptsteuerdomizil
      • unabhängig vom Zivilstand (ledig oder verheiratet)
    • Aufenthalt am Arbeitsort:
      • Mindestens 30 Tage: Begründung eines sekundären Steuerdomizils
      • Steuerteilung zwischen Haupt- und Nebensteuerdomizil nach Massgabe der Aufenthaltsdauer
        • pro rata temporis
    • Saisonniers ohne festen Familienwohnsitz:
      • Steuerdomizil: am jeweiligen Aufenthaltsort (Arbeitsort)
        • Präzisierung
          • Derjenige Aufenthaltsort begründet ein Steuerdomizil, an dem die stärksten Beziehungen während des betreffenden Zeitraums bestanden.

Massgeblichkeit des individuellen Einzelfalls!

Weiterführende Informationen

Besteuerung von fliegendem Personal:
DBA Deutschland-Schweiz Art. 15 Abs. 3 / BMF, Schreiben vom 23.06.2012 – IV B 2 – S 1301-CHE/07/10015.03

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