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Wohnsitz / Steuerdomizil

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ÖFFENTLICH-RECHTLICHER WOHNSITZ

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der öffentlich-rechtliche Wohnsitz ist oft ein zusammengesetzter:

  1. Hilfsweise Zugrundelegung des zivilrechtlichen Wohnsitzes
    • ausdrücklich
      • durch Bezeichnung des örtlichen Wohnsitzes als örtliche Grundlage für die Rechtsfolge
      • durch Verweisung auf die Wohnsitz-Regeln des privaten Rechts
    • stillschweigend
      • durch automatische Behörden-Anwendung des privatrechtlichen Wohnsitzes (sog. Behördenpraxis)
  2. Gewisse Modifikationen je nach Rechtsgebiet

Quellenabklärung

Für die genaue Bestimmung des öffentlichen-rechtlichen Wohnsitzes ist die einschlägige Literatur und Judikatur zum öffentlichen-rechtlichen Recht beizuziehen.

Anwendungsfälle

  • staatsrechtlicher Wohnsitz (politisches Domizil)
    • Stimmrecht
    • Wahlrecht
  • Strafprozessuales Domizil
    • Polizeiliches Domizil
  • Steuerdomizil
    • interkantonale Steuerwohnsitz
    • internationaler Steuerwohnsitz
    • vgl. auch Steuerdomizil
  • Ferner früher:
    • Kirchlicher Wohnsitz (Wohnsitzumschreibung des Codex juris canonici vom 19.05.1918)

Weiterführende Informationen

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