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Wohnsitz / Steuerdomizil

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Fazit

Rechtsgebiet:
Wohnsitz / Steuerdomizil
Stichworte:
Steuerdomizil, Wohnsitz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Wohnsitz ist Grundregel für die Anknüpfung verschiedenster Rechtsfolgen.

Der zivilrechtliche Wohnsitz erlangt nur gelegentlich, sporadisch oder Anlass-bezogen Bedeutung, vor allem beim Umzug und Schriftenhinterlegung, Güterstandswechsel bzw. bei der Scheidung und sonstigen prozessualen Streitigkeiten (als Beklagter aber auch als Kläger).

Demgegenüber wird einem der Wohnsitz als natürliche Person jährlich wiederkehrend mit der Steuerdeklaration gewahr, meistens auch mit der Beurteilung, ob man sich in einer steuergünstigen Gemeinde oder in einer solchen mit hohem Steuersatz aufhält.

Weiterführende Informationen

» Unternehmenssitz / Rechtsdomizil einer Gesellschaft

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